Lieferung von Silikonöl
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Lieferung von Silikonöl
ORC Fluid OMTS Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
ORC Fluid OMTS Stand: 07.11.2013 Druckdatum: 07.11.2013 Seite: 1
1. BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS
1.1 Produktidentifikator
ORC Fluid OMTS
OCTAMETHYLTRISILOXANE; CAS-Nr.: 107-51-7; EG-Nr.: 203-497-4
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Es liegen keine Informationen vor.
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant (Hersteller/Importeur/Alleinvertreter/nachgeschalteter Anwender/Händler)
Biop GmbH
Parkstraße 37
73630 Remshalden
Tel.: 0177-7766723
Email: j.goelz@biop-gmbh.de
1.4 Notrufnummer
Notfallauskunft Telefon: 0700-24112112 (FRC)
2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Flam. Liq. 3 ; H226
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Entzündlich.
R 10
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
Flamme (GHS02)
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. - Nicht rauchen.
P233 Behälter dicht verschlossen halten.
P303/361/353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Klei-dungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P370/378 Bei Brand: Sand, Schaum, CO2, Trockenlöschmittel zum Löschen verwenden.
P403/235 Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen/nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen
Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG)
R-Sätze
10 Entzündlich.
S-Sätze
60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. ORC Fluid OMTS Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
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2.3 Sonstige Gefahren
Keine
3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.1 Stoffe
Stoffname : OCTAMETHYLTRISILOXANE
EG-Nr. : 203-497-4
CAS-Nr. : 107-51-7
Reinheit : = 95 % [Masse]
4. ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Angaben
In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen.
Nach Einatmen
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Bei Hautkontakt
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Nach Augenkontakt
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Nach Verschlucken
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine
5. MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG:
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Alkoholbeständiger Schaum. Kohlendioxid (CO2). Löschpulver. Wassernebel
Ungeeignete Löschmittel
Scharfer Wasserstrahl.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Verbrennungsprodukte
Im Brandfall können entstehen: Kohlendioxid (CO2). Kohlenmonoxid. Stickoxide (NOx)
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behäl-tern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen. Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer gelangen lassen.
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerat und Chemikalienschutzanzug tragen.
6. MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG:
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwen-dende Verfahren
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. ORC Fluid OMTS Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
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Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Personen in Sicherheit bringen. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Sicherstellen, dass das gesamte Abwasser gesammelt und über eine Kläranlage behandelt wird. Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benach-richtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Geeignetes Material zum Aufnehmen: Sand. Kieselgur. Universalbinder Sägemehl. In geeigneten, geschlossenen Behältern sammeln und zur Entsorgung bringen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen. Am Arbeits-platz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Alle Arbeitsverfahren sind grundsätzlich so zu gestalten, dass folgendes so gering wie möglich ist: Einatmen von Dämpfen oder Nebel/Aerosole. Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Kapitel 8). Explosionsgeschützte Anlagen, Apparaturen, Absauganlagen, Geräte, etc. verwenden. Nur antistatisch ausgerüstetes (funkenfreies) Werkzeug verwenden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Dämpfe können mit Luft explosions-fähige Gemische bilden.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Technische Maßnahmen und Lagerbedingungen
Ausreichende Lagerraumbelüftung sicherstellen. Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern. Isolierte Drainage als Bodenauslaufschutz verwenden. Zugang zu Lagerräumen beschränken. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Die Verpa-ckung trocken und gut verschlossen halten, um Verunreinigung und Absorption von Feuchtigkeit zu vermeiden. Behälter nicht mit Druck entleeren.
Zusammenlagerungshinweise
Fernhalten von: Oxidationsmittel Säure. Lauge
Lagerklasse: 3
7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine
8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUS-RÜSTUNG
8.1 Zu überwachende Parameter
Bisher wurden keine nationalen Grenzwerte festgelegt.
Arbeitsplatzgrenzwerte
Angaben zum Arbeitsplatzgrenzwert gemäß RCP-Methode nach TRGS 900 (D)
Grenzwerttyp (Herkunftsland): Errechneter RCP-Arbeitsplatzgrenzwert (D)
Grenzwert: nicht relevant
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hän-de waschen.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen. Wenn tech-nische Absaug- oder Lüftungsmaßnahmen nicht möglich oder unzureichend sind, muss Atemschutz getragen werden. ORC Fluid OMTS Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
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Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz
Gestellbrille mit Seitenschutz
Hautschutz
Handschutz
Stulpenhandschuhe Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Ge-fahrstoffkonzentration und –menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Durchbruchszeiten und Quell-eigenschaften des Materials sind zu berücksichtigen.
Körperschutz
Overall.
Atemschutz
Atemschutz ist erforderlich bei: Grenzwertüberschreitung unzureichender Belüftung. ungenügender Absaugung. Handhabung größerer Mengen. Behältergerät mit Druckluft (Pressluftatmer) (DIN EN 137). / Filtergerät (Vollmaske oder Mundstückgarnitur) mit Filter: Filtertypen:A, B, E, K. Klasse 1: Höchstzulässige Schadstoffkonzentration in der Atemluft = 1000 ml/m3 (0,1 Vol.-%); Klasse 2 = 5000
ml/m3 (0,5 Vol.-%); Klasse 3 = 10000 ml/m3 (1,0 Vol.-%).
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Unter Beachtung behördlicher Vorschriften einer Sonderabfallverbrennung zuführen.
9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Sicherheitsrelevante Basisdaten
Aggregatzustand: flüssig
Geruch: Arttypisch.
Farbe: Farblos.
Schmelzpunkt / Schmelzbereich: ca. -86°C
Siedepunkt / Siedebereich (1013 hPa): ca. 152°C
Flammpunkt: ca. 30°C Closed cup
Dampfdruck (20°C): ca. 5,3 hPa
Dichte (25°C): ca. 0,82 g/cm3
Wasserlöslichkeit (20°C): unlöslich
Viskosität (25°C): ca. 1 mm2/s
9.2 Sonstige Angaben
Keine
10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität
Es liegen keine Informationen vor.
Chemische Stabilität
Es liegen keine Informationen vor.
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Es liegen keine Informationen vor.
Zu vermeidende Bedingungen
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Unverträgliche Materialien
Exotherme Reaktion mit: Oxidationsmittel. Starke Säure Starke Lauge
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Zersetzung mit: Kohlendioxid (CO2). Kohlenmonoxid. Stickoxide (NOx).
In Gegenwart von Luft kann sich bei Temperaturen ab ca. 150 °C durch oxidativen Abbau in geringen Mengen Formaldehyd bilden. ORC Fluid OMTS Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
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11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der 1999/45/EG. Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. Die Einstufung wurde nach dem Be-rechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen.
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Wirkungen
Akute orale Toxizität
Parameter: LD50 (OCTAMETHYLTRISILOXANE; CAS-Nr. : 107-51-7)
Expositionsweg: Oral
Spezies: Ratte
Wirkdosis: > 5000 mg/kg
Akute dermale Toxizität
Parameter: LD50 (OCTAMETHYLTRISILOXANE; CAS-Nr. : 107-51-7)
Expositionsweg: Dermal
Spezies: Ratte
Wirkdosis: > 2000 mg/kg
Akute inhalative Toxizität
Parameter: LC50 (OCTAMETHYLTRISILOXANE; CAS-Nr. : 107-51-7)
Expositionsweg: Einatmen
Spezies: Ratte
Wirkdosis: > 5,65 mg/l
Expositionsdauer: 4 h
12. UMWELTBEZOGENE ANGABEN
Toxizität
Aquatische Toxizität
Unschädlich für Wasserorganismen bis zur geprüften Konzentration
Persistenz und Abbaubarkeit
Es liegen keine Informationen vor.
Bioakkumulationspotenzial
Es liegen keine Informationen vor.
Mobilität im Boden
Es liegen keine Informationen vor.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII
Andere schädliche Wirkungen
Die Bewertung wurde in Anlehnung an das Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie vorge-nommen.
Weitere ökologische Hinweise
Keine
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Unter Beachtung behördlicher Vorschriften einer Sonderabfallverbrennung zuführen. Reinigen der IBCs nur an einem dafür zugelassenen Ort. Kontaminierte Verpackungen sind restlos zu entleeren, und können nach entsprechender Reinigung wiederverwendet werden. Nicht reinigungsfähige Verpa-ckungen sind zu entsorgen. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
14.1 UN-Nummer
1993
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Landtransport (ADR/RID)
ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (OCTAMETHYLTRISILOXANE) ORC Fluid OMTS Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
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Seeschiffstransport (IMDG)
FLAMMABLE LIQUID, N.O.S. (OCTAMETHYLTRISILOXANE)
Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR)
FLAMMABLE LIQUID, N.O.S. (OCTAMETHYLTRISILOXANE)
14.3 Transportgefahrenklassen
Landtransport (ADR/RID)
Klasse(n): 3
Klassifizierungscode: F1
Gefahr-Nr. (Kemlerzahl): 30
Tunnelbeschränkungscode: D/E
Sondervorschriften: LQ 7 · E 1
Gefahrzettel: 3
Seeschiffstransport (IMDG)
Klasse(n): 3
EmS-Nr: F-E / S-E
Sondervorschriften: LQ 5 l · E 1
Gefahrzettel: 3
Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR)
Klasse(n): 3
Sondervorschriften: E 1
Gefahrzettel: 3
14.4 Verpackungsgruppe
III
14.5 Umweltgefahren
Landtransport (ADR/RID): No
Seeschiffstransport (IMDG): No
Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR): No
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Keine
15. RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschrif-ten für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse (WGK)
Klasse: 1 (Schwach wassergefährdend) Einstufung gemäß VwVwS
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Brennbare Flüssigkeit (R10), GefStoffV: Anhang III Nr. 1 (Brand- und Explosionsgefahren) und § 7 Abs. 3 beachten.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
16. SONSTIGE ANGABEN
Abkürzungen und Akronyme
Keine
Wichtige Literaturangaben und Datenquellen
Keine
Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
10 Entzündlich. ORC Fluid OMTS Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
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Schulungshinweise
Keine
Zusätzliche Angaben
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnis-sen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Ent-sorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
17. STAND
Version: 07.11.2013
Letzte Überarbeitung: 07.11.2013